2.Werden zwei oder mehr Änderungsanträge zu einem Vorschlag eingebracht, so stimmt die Konferenz zuerst über den Änderungsantrag ab, der inhaltlich am weitesten von dem ursprünglichen Vorschlag abweicht, darauf über den sodann am weitesten abweichenden Änderungsantrag, und so fort, bis alle Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt worden sind.
3.In den Fällen, in denen regionale oder subregionale Organisationen nicht in der Lage sind, die ihnen vom Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus zugewiesene Rolle wahrzunehmen, wird der Ausschuss prüfen müssen, auf welche Weise er eine gewisse Anleitung geben kann, unter Berücksichtigung dessen, dass es sich dabei in der Regel um diejenigen Organisationen handelt, deren Mitgliedstaaten mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach der Resolution am weitesten im Rückstand liegen.